WELCHE ZUGANGSREGEL GILT AKTUELL FÜR DIE ALTE OPER?
Seit dem 25. November 2021 gilt in der Alten Oper die 2G-Plus-Regel: Zugang haben alle, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis (Antigentest ausreichend, PCR-Test nicht notwendig, wird aber akzeptiert) vorweisen. Bitte beachten Sie: Ein Selbsttest ist nicht zugelassen; Konzertbesucher*innen können sich nicht kurz vor Veranstaltungsbeginn in der Alten Oper testen lassen. Als Test ist ein Antigen-Schnelltest ausreichend, wie Sie ihn als sog. „Bürgertest" kostenlos in Apotheken oder etwa privaten Testzentren durchführen können (unter anderem hier erhältlich). Dieser Antigen-Schnelltest („Bürgertest") darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test ist nicht notwendig, wird aber ebenfalls akzeptiert, sofern er nicht älter als 48 Stunden ist. Besucher*innen ohne Impf- oder Genesenennachweis und zusätzlichen Antigentest haben keinen Zutritt zur Alten Oper. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (hier reicht ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest oder das Schülerheft) sowie für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen. Bei Letzteren ist ebenfalls ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest („Bürgertest") notwendig (PCR-Test nicht notwendig, wird aber akzeptiert). Damit folgt die Alte Oper Frankfurt den behördlichen Auflagen.
Das nächstgelegene Testzentrum zur Alten Oper Frankfurt:
Testzentrum Frankfurt Opernplatz, Opernplatz 2, 60325 Frankfurt
Weitere Infos und Terminbuchung
Bitte beachten Sie: Für Besucher*innen, die bereits eine Drittimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht!
WIE GENAU GESTALTET SICH MEIN KONZERTBESUCH?
Die Landesregierung hat mit der neuen 2G-Plus-Regel die Zugangsregeln massiv verschärft. In Ergänzung zur 2G-Plus-Regel gilt ab dem 05.12. eine Masken- und Abstandspflicht, die Platzierung erfolgt mit Abstand (aktuell im sog. „Schachbrettmuster"), es gilt die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auch während der Veranstaltung. Die Garderobe können Sie abgeben oder mit an den Platz nehmen, ganz wie Sie wollen. Das Hygienekonzept ist eng mit dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt.
ICH HABE SICHERHEITBEDENKEN, MICH WIEDER MIT SO VIELEN MENSCHEN IN EINEM RAUM AUFZUHALTEN. BIN ICH WIRKLICH GESCHÜTZT?
Die Alte Oper Frankfurt hat sich in der Pandemie als sicherer Ort für Veranstaltungen bewährt. Zahlreiche unabhängige Studien konnten belegen, dass Konzerthäuser aufgrund moderner Lüftungsanlagen grundsätzlich sichere Orte zur Durchführung von Konzerten bzw. Veranstaltungen sind. In Konzerthäusern sitzt das Publikum ausgerichtet und hat wenig Kontaktpunkte zu anderen Personen. Mit der 2G-Plus-Regel werden die Sicherheitsvorkehrungen nochmals deutlich verschärft: Mit der darüber hinaus eingeführten Masken- und Abstandspflicht sind weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden. Die vergleichsweise hohe Zahl von Impfdurchbrüchen zeigt aber leider auch: Einen hundertprozentigen Schutz vor Ansteckung (jeglicher Krankheiten) können weder ein Konzerthaus noch alle anderen Räume des öffentlichen Lebens garantieren. Wer trotz der sehr umfangreichen Maßnahmen Sicherheitsbedenken hat, kann sich durch das Tragen einer FFP2-Maske zusätzlich schützen, hat zudem die Möglichkeit, die Garderobe an den Platz mitzunehmen (um ein etwaiges Gedränge im Garderobenbereich zu vermeiden) und die Pausengastronomie sowie den Kontakt zu haushaltsfremden Personen zu vermeiden.
WIE STRENG WIRD DIE ZUGANGSKONTROLLE VORGENOMMEN?
Sehr streng. Es gibt eine klare Nulltoleranz-Politik des Hauses. Zutritt haben ausschließlich Personen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen gültigen, negativen Antigentest vorweisen können („Bürgertest"), der nicht älter als 24 Stunden ist. Das heißt: Leider müssen wir geimpfte oder genesene Personen abweisen, sollten diese nicht zusätzlich einen negativen Bürgertest vorweisen können. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zudem entfällt die Testpflicht für Besucher*innen, die bereits ihre dritte Impfung erhalten haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gemäß der behördlichen Vorgaben taggenau prüfen müssen, ab wann und wie lange der Impfschutz greift oder wie lange Personen als genesen gelten. Besucher, die weder geimpft noch genesen sind, haben keinen Zutritt. Die Alte Oper hat das Personal deutlich aufgestockt, um die 2G-Plus-Prüfung möglichst schnell durchführen zu können.
HABEN KINDER UND JUGENDLICHE SOWIE PERSONEN, DIE SICH AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN NICHT IMPFEN LASSEN KÖNNEN, WEITER ZUGANG ZUR ALTEN OPER?
Ja. Die Landesregierung hat bekannt gegeben, dass ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren an 2G-Plus-Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Corona-Test beziehungsweise das Schüler-Testheft für Jugendliche unter 18 Jahren. Für Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder ist wie bisher kein Negativ-Nachweis erforderlich. Erwachsene, die sich nicht impfen lassen können, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. Einlass zur Alten Oper erhalten sie jedoch nur, wenn sie zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Testat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum vorzeigen können.
Wo finde ich Testzentren in der Nähe der Alten Oper?
Eine Übersicht über Testzentren, auch in der Nähe der Alten Oper Frankfurt und mit Öffnungszeiten am Wochenende, finden Sie hier.
Das nächstgelegene Testzentrum zur Alten Oper Frankfurt:
Testzentrum Frankfurt Opernplatz, Opernplatz 2, 60325 Frankfurt
Weitere Infos und Terminbuchung